Einreisevisum

  Für eine problemlose Einreise in den Libanon erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise über die für Sie geltenden Einreisebestimmungen. 

Deutsche Staatsbürger (sowie Staatsangehörige einiger anderer Staaten) haben die Möglichkeit, ein Visum direkt bei der Einreise in den Libanon zu erhalten, ohne vorherige Beantragung über die Botschaft. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: Erteilung des Visums am Flughafen.

 

WICHTIG: Das Antragsverfahren für Staatsangehörige, die für die Erteilung des Visums die vorherige Genehmigung der Libanesischen Sicherheitsbehörde benötigen (gilt NICHT für deutsche Staatsbürger), beträgt etwa 6-8 Wochen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Vorbereitung Ihrer Reise und stellen Sie mindestens 3 Monate vor der geplanten Reise einen entsprechenden Visumantrag.

 

Erteilung des Visums: 

▪ am Flughafen

Inhaber eines Reisepasses (Staatsbürger) aus einem der EU-Mitgliedsländer sowie aus einigen weiteren Staaten können als Tourist unter bestimmten Voraussetzungen ein Visum für eine einmalige Einreise und eine Aufenthaltsdauer von 1 Monat (verlängerbar für 3 Monate) bei Ankunft am Internationalen Flughafen Beirut oder an jedem anderen libanesischen Grenzübergang erhalten. 

Eine Liste der betreffenden Länder und die entsprechenden Voraussetzungen finden Sie hier in englischer Sprache (s. dortige Tabelle 2):

Da diese Liste jedoch häufigen Änderungen unterworfen ist, empfiehlt es sich - unabnhängig von der jeweiligen Nationalität - die Botschaft für konkrete Auskünfte zu kontaktieren.

▪ über die Botschaft

Das Formular für die Beantragung eines Visums bei der hiesigen Mission sowie das entsprechende Merkblatt über die beizubringenden Unterlagen finden Sie am Ende dieses Abschnitts.

Visa, die von der Botschaft ausgestellt werden, haben eine Gültigkeit von 90 Tagen ab Austellungsdatum, d.h. in diesem Zeitraum muss die Einreise in den Libanon erfolgen.

Sie gelten (antragsabhängig) für eine, zwei oder mehrere Einreisen und eine Aufenthaltsdauer von 15 Tagen, 1 Monat, 3 Monaten oder 6 Monaten (letzteres nur in Einzelfällen) ab Datum der Einreise in den Libanon. 


 Antragsformular

 Merkblatt zum Visumantragsverfahren für Antragsteller, die keine vorherige Genehmigung von der Sicherheitsbehörde benötigen.

 Merkblatt zum Visumantragsverfahren für Antragsteller, die eine vorherige Genehmigung von der Sicherheitsbehörde benötigen (Inhaber eines Reiseausweises für Ausländer (blau)/ Reisesdokument (grau) etc..)

 

▪ Wichtige Informationen des libanesischen Gesundheitsministeriums

POLIOMYELITIS-Impfung

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat im Mai 2014 angesichts der internationalen Ausbreitung der Poliomyelitis eine „Gesundheitliche Notlage mit internationaler Tragweite“ erklärt.

Als Polio-infizierte Länder gelten laut WHO aktuell Syrien, Irak, Pakistan, Afghanistan, Nigeria, Kamerun, Äquatorial Guinea, Äthiopien und Somalia.

Um einen möglichen Import von Polio-Wildviren aus diesen Ländern zu verhindern, verlangen die zuständigen libanesischen Behörden bis auf Weiteres als Voraussetzung zur Erteilung eines Visums und für die Einreise in den Libanon von Reisenden, die aus den o.g. Ländern stammen oder sich dort aufgehalten haben, einen Nachweis über die Polio-Impfung, die nicht länger als 12 Monate vor Antritt der Reise in den Libanon erfolgt sein muss.

 

Bitte beachten Sie, dass ein Visum für die Einreise in den Libanon nicht auf Pässen erteilt wird, in denen sich Eintragungen von israelischen Behörden befinden.